Allgemeine Projektbedingungen
für Webdesign, Webentwicklung, Webshops und digitale Dienstleistungen
von
Stefan Reinhardt Webentwicklung
Bonner Straße 77
53332 Bornheim
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Projektbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Stefan Reinhardt Webentwicklung, soweit nicht im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Die Leistungen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbstständige, Vereine, Organisationen, NGOs, Agenturen und sonstige juristische Personen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nur geschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Stefan Reinhardt Webentwicklung ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Projektbedingungen.
2. Leistungsumfang und Vertragsschluss
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Mögliche Leistungen sind insbesondere:
– Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites,
– Umsetzung von Webshops und E-Commerce-Funktionen,
– technische Weiterentwicklung bestehender Websites oder Webanwendungen,
– Frontend- und Backend-Entwicklung,
– Entwicklung mit Systemen, Frameworks oder Technologien wie WordPress, WooCommerce, Laravel, Vue, React oder vergleichbaren Technologien,
– Schnittstellen- und API-Anbindungen,
– Beratung, technische Analyse und Projektbegleitung,
– Wartung, Pflege, Updates und kleinere Weiterentwicklungen,
– Unterstützung von Agenturen, Unternehmen und Entwicklungsteams als Freelancer.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt, eine schriftliche Beauftragung erteilt oder Stefan Reinhardt Webentwicklung auf Wunsch des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.
Angaben zu Terminen, Projektlaufzeiten oder Fertigstellungsterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Sofern die Kleinunternehmerregelung angewendet wird, erfolgt ein entsprechender Hinweis auf Angebot und Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis, nach Aufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis oder als monatliche Pauschale.
Bei Festpreisprojekten kann Stefan Reinhardt Webentwicklung eine Anzahlung verlangen. Üblich sind insbesondere folgende Zahlungsmodelle:
– 50 % bei Beauftragung und 50 % nach Abnahme,
– oder 40 % bei Beauftragung, 40 % nach Umsetzung eines wesentlichen Zwischenstands und 20 % nach Abnahme.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann Stefan Reinhardt Webentwicklung weitere Arbeiten bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen.
Laufende Leistungen wie Wartung, Betreuung, Hosting-Unterstützung oder Retainer werden monatlich, quartalsweise oder jährlich abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu können insbesondere gehören:
– Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstige Inhalte,
– Corporate-Design-Vorgaben,
– Zugangsdaten zu Hosting, Domain, CMS, Shop-Systemen, Drittanbietern oder Analyse-Tools,
– rechtliche Texte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB des Auftraggebers, Widerrufsbelehrung oder Versand- und Zahlungsinformationen,
– Feedback, Entscheidungen und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen.
– Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Marken, Logos, Schriften, Videos, Musik, Produktdaten und sonstige Materialien.
– Verzögert sich ein Projekt, weil der Auftraggeber erforderliche Inhalte, Informationen, Entscheidungen oder Freigaben nicht rechtzeitig liefert, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehen dadurch Mehraufwände, können diese zusätzlich berechnet werden.
Der Auftraggeber benennt eine feste Ansprechperson, die für Abstimmungen, Entscheidungen und Freigaben zuständig ist.
5. Projektablauf, Feedback und Korrekturschleifen
Der genaue Projektablauf richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags. Typische Projektphasen sind:
– Erstgespräch und Zielklärung,
– Struktur, Konzept und Inhaltserfassung,
– Gestaltung oder Layout-Abstimmung,
– technische Umsetzung,
– Testphase und Korrekturen,
– Abnahme und Veröffentlichung,
– optional Betreuung und Weiterentwicklung.
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, sind bei Festpreisprojekten bis zu zwei angemessene Korrekturschleifen enthalten.
Korrekturschleifen umfassen Anpassungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Neue Funktionen, grundlegende Konzeptänderungen, zusätzliche Seiten, zusätzliche Layoutvarianten oder nachträgliche Richtungswechsel sind nicht Bestandteil der vereinbarten Korrekturschleifen und können zusätzlich berechnet werden.
Feedback des Auftraggebers soll möglichst gesammelt, eindeutig und schriftlich erfolgen. Widersprüchliches, unvollständiges oder verspätetes Feedback kann zu Verzögerungen und Mehraufwand führen.
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots umgesetzt.
6. Abnahme und Veröffentlichung
Soweit die Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, insbesondere bei der Erstellung oder wesentlichen Überarbeitung einer Website, eines Webshops oder einer Webanwendung, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber.
Nach Bereitstellung der abnahmefähigen Leistung prüft der Auftraggeber diese innerhalb von 10 Werktagen und teilt etwaige wesentliche Mängel schriftlich mit.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, keine berechtigte Mängelrüge oder nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen, sofern Stefan Reinhardt Webentwicklung den Auftraggeber zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.
Die Veröffentlichung einer Website oder eines Webshops erfolgt nach Freigabe durch den Auftraggeber. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Veröffentlichung auch vor vollständiger inhaltlicher Fertigstellung erfolgen, sofern keine wesentlichen technischen Gründe entgegenstehen.
7. Inhalte, Rechtstexte und Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit aller Inhalte seiner Website, seines Webshops oder seiner Webanwendung verantwortlich.
Stefan Reinhardt Webentwicklung bietet keine Rechtsberatung an und übernimmt keine rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, AGB, Cookie-Hinweisen, Produktangaben, Preisangaben, Versandinformationen, Werbeaussagen oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten.
Sofern rechtliche Texte, Cookie-Tools, Consent-Banner oder Datenschutzfunktionen technisch eingebunden werden, erfolgt dies auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Tools oder Vorgaben.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, rechtliche Anforderungen durch geeignete fachkundige Beratung prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Webshops, Kontaktformularen, Newsletter-Anmeldungen, Tracking, Zahlungsanbietern, Buchungssystemen und sonstigen datenverarbeitenden Funktionen.
8. Drittanbieter, Lizenzen, Hosting und externe Dienste
Für den Betrieb von Websites, Webshops oder Webanwendungen können Dienste, Produkte oder Leistungen Dritter erforderlich sein, zum Beispiel Hosting-Anbieter, Domain-Provider, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Newsletter-Tools, Analyse-Tools, Cookie-Consent-Tools, Plugins, Themes, Schriften, Stockfotos oder Schnittstellen.
Verträge mit Drittanbietern kommen grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Kosten für Drittanbieter, Lizenzen, Hosting, Domains, Plugins, Themes, Erweiterungen, Transaktionsgebühren oder externe Dienste sind nur dann im Angebot enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Stefan Reinhardt Webentwicklung übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dienste Dritter dauerhaft verfügbar, unverändert, fehlerfrei oder mit bestehenden Systemen kompatibel bleiben.
Ändern Drittanbieter ihre Preise, Funktionen, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen oder technischen Voraussetzungen, können dadurch zusätzliche Aufwände entstehen, die gesondert berechnet werden.
9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Sofern nicht anders vereinbart, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt. Diese berechtigen den Auftraggeber zur Nutzung der erstellten Website, des Webshops, der Gestaltung, der Layouts, Texte oder sonstigen Arbeitsergebnisse für den vereinbarten eigenen Geschäftszweck.
Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
An allgemein verwendbaren Methoden, Konzepten, Ideen, Know-how, Code-Bestandteilen, Bibliotheken, Komponenten, Templates, Framework-Strukturen, Skripten, Hilfsprogrammen und wiederverwendbaren technischen Lösungen verbleiben die Rechte bei Stefan Reinhardt Webentwicklung, soweit sie nicht individuell ausschließlich für den Auftraggeber erstellt wurden.
Rechte an Drittanbieter-Software, Open-Source-Komponenten, Themes, Plugins, Schriften, Bildern, Icons oder sonstigen externen Materialien richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
Bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Vergütungen bleibt die Einräumung der Nutzungsrechte vorbehalten.
10. Referenznennung
Stefan Reinhardt Webentwicklung darf abgeschlossene Projekte als Referenz nennen und hierfür den Namen, das Logo, Screenshots, eine Kurzbeschreibung sowie einen Link zur veröffentlichten Website oder Anwendung verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
Der Auftraggeber kann der Referenznennung im Einzelfall widersprechen, insbesondere wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen, laufende vertrauliche Projekte oder vertragliche Einschränkungen entgegenstehen.
Eine sichtbare Urheber- oder Anbieterkennzeichnung im Footer der Website erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
11. Wartung, Pflege und Support
Wartung, Pflege, Updates, Backups, Sicherheitsprüfungen, Monitoring, Inhaltsänderungen, technische Weiterentwicklung und Support nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung endet die Leistung grundsätzlich mit Abnahme und Veröffentlichung des Projekts.
Nachträgliche Anpassungen, Fehleranalysen, Updates, Kompatibilitätsprüfungen, Plugin-Konflikte, Sicherheitsmaßnahmen oder Supportleistungen werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht Bestandteil einer vereinbarten Betreuungspauschale sind.
Bei Wartungsverträgen richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung. Eine Wartung garantiert keine vollständige Sicherheit, Fehlerfreiheit oder dauerhafte Verfügbarkeit, reduziert aber technische Risiken durch regelmäßige Pflege im vereinbarten Umfang.
12. Freelancer-Leistungen für Agenturen, Unternehmen und Teams
Bei Freelancer-Leistungen unterstützt Stefan Reinhardt Webentwicklung den Auftraggeber nach Vereinbarung bei Konzeption, Entwicklung, Umsetzung, Testing, Code Reviews, technischen Analysen, Schnittstellen, Frontend- oder Backend-Aufgaben.
Die fachliche und organisatorische Einbindung richtet sich nach dem jeweiligen Projekt. Der Auftraggeber stellt erforderliche Zugänge, Briefings, Repositories, Tickets, Designvorgaben, Entwicklungsumgebungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von Freelancer-Leistungen nach Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes.
Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für Projektleitung, Gesamtarchitektur, strategische Entscheidungen, Datenschutz, rechtliche Anforderungen, Betrieb, Hosting und Endabnahme gegenüber seinem eigenen Kunden, sofern diese Aufgaben nicht ausdrücklich von Stefan Reinhardt Webentwicklung übernommen wurden.
13. Suchmaschinenoptimierung, Performance und Barrierearmut
Stefan Reinhardt Webentwicklung berücksichtigt grundlegende technische und inhaltliche SEO-Aspekte, zum Beispiel saubere Seitenstruktur, responsive Darstellung, Meta-Daten, Ladezeiten, semantische HTML-Struktur und Indexierbarkeit.
Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, bestimmte Rankings, bestimmte Besucherzahlen, Umsätze oder Conversions werden nicht geschuldet und nicht garantiert.
Performance-Optimierungen erfolgen im Rahmen der technischen Möglichkeiten und abhängig von Hosting, eingesetzten Systemen, Drittanbieter-Skripten, Medieninhalten, Plugins und sonstigen Rahmenbedingungen.
Anforderungen an Barrierefreiheit werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Gesetzliche Pflichten des Auftraggebers, insbesondere bei öffentlichen Stellen, bestimmten Unternehmen oder bestimmten digitalen Angeboten, sind vom Auftraggeber eigenständig prüfen zu lassen.
14. Mängel, Gewährleistung und Fehlerbehebung
Stefan Reinhardt Webentwicklung erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen fachlichen Standard.
Bei berechtigten Mängeln an werkvertraglichen Leistungen hat Stefan Reinhardt Webentwicklung zunächst das Recht zur Nachbesserung.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Ursache auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, fehlerhafte Bedienung, ungeeignete Hosting-Umgebungen, Drittanbieter-Updates, externe Dienste, Plugins, Schnittstellenänderungen oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von Stefan Reinhardt Webentwicklung zurückzuführen ist.
Der Auftraggeber meldet festgestellte Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar unter Angabe der betroffenen Seite, Funktion, Fehlermeldung, verwendeten Geräte, Browser oder sonstigen relevanten Informationen.
Für unerhebliche Abweichungen, gestalterische Geschmackfragen nach erfolgter Freigabe oder nachträgliche Änderungswünsche besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
15. Haftung
Stefan Reinhardt Webentwicklung haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Stefan Reinhardt Webentwicklung haftet nicht für Inhalte, Materialien, Rechtstexte, Angaben, Produkte, Dienstleistungen oder Daten, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
Stefan Reinhardt Webentwicklung haftet nicht für Ausfälle, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen oder Datenverluste, die durch Drittanbieter, Hosting-Anbieter, Plugins, Themes, externe Dienste, unsachgemäße Bedienung, fehlende Updates außerhalb einer Wartungsvereinbarung oder Eingriffe Dritter entstehen.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, technische Informationen, interne Dokumente, unveröffentlichte Projektinformationen, Kundendaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Sofern Stefan Reinhardt Webentwicklung im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern eine solche gesetzlich erforderlich ist.
Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner Website, seines Webshops, seiner Inhalte, Tracking-Tools, Formulare, Newsletter, Zahlungsanbieter, Analyse-Tools und sonstigen Datenverarbeitungen verantwortlich.
18. Kündigung und Projektabbruch
Projektverträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vor Abschluss oder wird das Projekt aus Gründen abgebrochen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwände zu vergüten.
Bereits gezahlte Anzahlungen werden mit den bis zum Abbruch entstandenen Vergütungsansprüchen verrechnet.
Laufende Verträge, insbesondere Wartungs- oder Betreuungsverträge, können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
19. Herausgabe von Daten und Projektmaterialien
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber auf Wunsch die für den Betrieb des Projekts erforderlichen Zugangsdaten, Inhalte und vereinbarten Arbeitsergebnisse, soweit diese herausgabefähig und Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
Eine Herausgabe von internen Arbeitsdateien, Rohdaten, Entwicklungsumgebungen, Vorlagen, nicht finalen Entwürfen, internen Notizen oder wiederverwendbaren Komponenten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Stefan Reinhardt Webentwicklung ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Sicherungen oder Zugangsdaten dauerhaft aufzubewahren, sofern keine gesonderte Wartungs- oder Aufbewahrungsvereinbarung besteht.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Stefan Reinhardt Webentwicklung.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Projektbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollten aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.